Deutschlands neues Zuwanderungsgesetz von 2023

Das neue Einwanderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland trägt den vollständigen Namen “Gesetz zur geordneten Steuerung der Zuwanderung und zur Aufnahme von Flüchtlingen”. Dieser Gesetzesentwurf wurde am 29. März 2023 vom deutschen Innenministerium und vom Arbeitsministerium angekündigt.
Dieses neue Gesetz wird als ein wichtiger Schritt in der deutschen Einwanderungspolitik angesehen. Nach diesem Gesetz wird Deutschland in den kommenden Jahren eine große Zahl legaler Einwanderer und Flüchtlinge ins Land lassen. Das Gesetz sieht insbesondere eine stärkere Kontrolle der Einwanderungsgebiete und besondere Bedingungen für die legale Einwanderung vor.
Insbesondere sieht das Gesetz eine verstärkte Kontrolle der Unterbringungsmöglichkeiten für Zuwanderer vor, vor allem in den großen Städten. Darüber hinaus bietet das Gesetz den lokalen Behörden günstige Bedingungen für die Verwaltung von Einwanderungsgebieten.
Das neue Gesetz sieht auch ausdrücklich vor, die Unterstützung für Zuwanderer zu verbessern, damit sie sich besser in die deutsche Gesellschaft integrieren können. Konkret wird die deutsche Regierung Berufsausbildungsprogramme, Deutschkurse und Informationen über das Leben in Deutschland für Neuzuwanderer bereitstellen.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums und des Arbeitsministeriums enthält das neue Gesetz auch Bestimmungen zur Steuerung des Umfangs und der Aufnahme von Zuwanderern und Flüchtlingen in Deutschland. Demnach werden die Zuwanderer und Flüchtlinge anhand mehrerer Kriterien beurteilt, darunter:
Wirtschaftliche Standards: Die Zuwanderer müssen in der Lage sein, für sich und ihre Familien zu sorgen, und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Deutschland zu leben.
Bildungsstandards: Die Zuwanderer müssen über die notwendigen Bildungsabschlüsse und Sprachkenntnisse verfügen, um sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.
Sicherheitsstandards: Zuwanderer dürfen nicht vorbestraft und nicht in illegale oder terroristische Aktivitäten verwickelt sein.
Darüber hinaus enthält das neue Gesetz auch Bestimmungen über den Zeitpunkt und die Verfahren für die Aufnahme von Einwanderern und Flüchtlingen sowie über die Bereitstellung von Unterstützung und Ressourcen für ihre Integration in die deutsche Gesellschaft.
Ein neuer Punkt im “Gesetz zur Steuerung der Zuwanderung und zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland” ist die Lockerung der Einbürgerungsvoraussetzungen nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland, statt wie bisher nach 8 Jahren. Dies bedeutet, dass Zuwanderer, die die sprachlichen und kulturellen Anforderungen erfüllen, die Einbürgerung früher beantragen und deutsche Staatsbürger werden können. Allerdings müssen noch weitere Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und öffentliche Ordnung erfüllt werden, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten.
Die neue Einwanderungspolitik Deutschlands basiert auf einem Punktesystem mit den folgenden fünf Kriterien:
Wirtschaftlicher Beitrag für Deutschland: Zusätzliche Punkte werden an Personen mit Fähigkeiten und Fertigkeiten vergeben, die den wirtschaftlichen Bedürfnissen Deutschlands entsprechen, z. B. in den Bereichen Industrie, Handel, Landwirtschaft, Dienstleistungen, Wissenschaft und Technologie.
Bildung und Qualifikation: Zusätzliche Punkte werden an Personen mit höheren Bildungsabschlüssen und international anerkannten Abschlüssen vergeben.
Beherrschung der deutschen Sprache: Zusätzliche Punkte werden an Personen mit guten Deutschkenntnissen vergeben, insbesondere an Personen, die die deutsche Sprache im Beruf und im täglichen Leben anwenden können.
Berufserfahrung: Zusätzliche Punkte werden an Personen mit Berufserfahrung in Berufen vergeben, die in Deutschland nachgefragt werden.
Menschenrechtspraxis und kulturelle Integration: Zusätzliche Punkte werden an Personen vergeben, die nachweisen, dass sie in der Lage sind, sich an die deutsche Kultur und Gesellschaft anzupassen und dabei die Menschenrechte und individuellen Freiheiten zu achten.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Einwanderungsgesetzgebung zu modernisieren, um hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union anzuziehen und so dem derzeitigen Arbeitskräftemangel zu begegnen. Das Gesetz wird im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (Blaue Karte EU) umgesetzt.
Außerdem sieht das Gesetz günstige Niederlassungsbedingungen vor, um den Anerkennungsprozess in Deutschland zu erleichtern. Darüber hinaus wird ein punktebasiertes System zur Arbeitssuche (Chancenkarte) eingeführt, um Transparenz und Einfachheit zu gewährleisten. Die Abschaffung des Zweckänderungsverbots wird die Niederlassung zu Studien- und Arbeitszwecken erleichtern.
Um eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten wurden u.a. die Weiterbildungsgesellschaft ebb, BARIG e.V., der Deutsche Anwaltverein, die Gewerkschaft der Land- und Forstwirtschaft, die Deutsche Zentrale für Tourismus, die TalentRock GmbH, die Rektorenkonferenz der deutschen Hochschulen im Ausland und der Deutsche Anwaltverein. Das Bundeskabinett hat diesem Gesetzentwurf am 29. März 2023 zugestimmt.

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